Die Altersteilzeit ist nach Ablauf der Förderung der Agentur für Arbeit zum 31.12.2009 nach wie vor durch Tarifverträge wie durch Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) ab dem 01.01.2010 möglich.
Im TVöD können Altersteilzeitverträge bis zum 31.12.2016 abgeschlossen werden. Der Personenkreis für Altersteilzeit ist begrenzt auf weniger als 2,5 Prozent der Beschäftigten einer Kommune
oder eines Betriebes und betrifft nur Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.
Das Mindestalter ist nicht mehr das 55. Lebensjahr sondern das 60. Lebensjahr. Die Altersteilzeit kann bis zu fünf Jahre mindestens bis zur Altersgrenze der Regelaltersrente bzw. der vorgezogenen Altersrente laufen.
Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit müssen die Beschäftigten mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gestanden haben.
Die Altersteilzeit kann wie bisher im Blockmodell oder Teilzeitmodell gewählt werden.
Die Aufstockungsleistungen erfüllen die Mindestbedingungen des
Altersteilzeitgesetzes. Das Regelarbeitsentgelt (brutto) wird um 20%
aufgestockt und ein zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag des
Arbeitgebers entrichtet, der grundsätzlich auf 80% des
Regelarbeitsentgelts entfällt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen