Freitag, 21. Juni 2013

Rentenbesteuerung 2012 und Freibetrag

Bei der Steuererklärung 2012 ist für Rentner mit alleinigen Renteneinkünften folgendes zu beachten:

Ein alleinstehender Rentner mit Rentenbeginn 2012 hat einen Freibetrag von 36 Prozent bezogen auf seine Bruttorente.

Beispiel: Jahresbruttorente: 14.000,00 € ./. 36 % Freibetrag (5.040,00 €) = Steuerpflichtiger Anteil von 8.960,00 € ./. Werbungskosten pauschale (102,00 €) = Einkünfte (8.858,00 €) ./. Sonderausgabenpauschale (36,00 €) ./. Versicherungsbeiträge KV + Pflege (1.421,00) =              Zu versteuerndes Einkommen: 7.401,00 €.

Rentner müssen 2012 laut Gesetz eine Steuererklärung machen, wenn sie mehr als 8.004 Euro Einkünfte haben. Für Ehepaare gilt die doppelte Grenze.

Bei Rentenbeginn im Jahre 2012 ist für gesetzliche Rentner, die sonst keine Einkünfte haben, bis zu einer Monatsrente von 1.274 Euro keine Steuern zu zahlen.

Bei Stiftung Warentest gibt es einen tollen Steuerrechner für Rentner als Hilfe zur Steuerschätzung.

Quelle: Stiftung Warentest, Ausgabe Juni 2013

Empfehlung: Steuerpflichtige Rentner wenden sich bitte an den Lohnsteuerhilfeverein oder an ihren Steuerberater, der Ihnen konkret das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Rentenberater dürfen keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten erteilen.

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