Manche Mandanten fragen mich, ob die Kosten der Erstberatung von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können.
Die ARAG Rechtschutzversicherung bietet aktuell über ihren Baustein Beruf l Paket Komfort einen Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente im Umfang bis zu 250 Euro pro Jahr an.
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in Sachen Rente zu Fristen und Anträge.
Ansonsten ist mir noch von keinem Rechtsschutzversicherer ein Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente bekannt. Bitte informieren Sie mich bei neuen Tarifbausteinen anderer Rechtsschutzversicherungen.
Die Beratungskosten zur Altersvorsorge können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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