Sonntag, 2. Dezember 2012

Rente bei VBL und ZVK auch bei Rente wegen teilweiser EM

Soweit ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Zusatzversorgung  bei VBL oder ZVK eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, besteht ebenso ein Anspruch auf Betriebsrente bei VBL oder ZVK in Höhe der Hälfte der Rente, die sich bei einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung ergeben hätte.

Der Anspruch auf Betriebsrente für einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem der Antrag bei der VBL eingegangen ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden (Ausschlussfrist)

Tipp: Antrag auf Betriebsrente immer rechtzeitig stellen


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