Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.4.2011 wurde entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzfristen vor dem 18.5.1990 bei der VBL als Umlagemonate verfassungswidrig sei, siehe Blogartikel vom 18.5.2011.
Die VBL berücksichtigt erst ab 2012 die Mutterschutzzeiten als Umlagemonate. Vor 2011 können die Mutterschutzzeiten nur auf Antrag der Versicherten und Rentner berücksichtigt werden.
Die VBL hat dazu noch einen maschinenlesbaren Antragsvordruck entwickelt.
Link zum Antragsvordruck: Mutterschutzzeiten in der VBL vor 1.1.2012
Dem Antrag soll ein geeigneter Nachweis wie der Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung beigelegt werden.
Soweit die Versicherten und Rentner der VBL die Mutterschutzzeiten vor 2012 nicht beantragen, werden sie nicht berücksichtigt. Die Renten können dadurch zu niedrig ausfallen.
VBL-Rentner sollten die Frist bis zum 31.12.2012 beachten, soweit sie über die 2-jährige Ausschlussfrist Rentennachzahlungen ab dem 1.5.2009 erhalten wollen.
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