Auf Empfehlung eines Arztes ist Anfang Dezember 2012 ein Dialyse-Patient zu mir in die Erstberatung gekommen. Ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ist von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg abgelehnt worden. Der Mandant soll noch 6 Stunden täglich leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten können.
Seit August 2006 findet eine Heimdialyse statt. Der Mandant hat eine chronische Nierenerkrankung Stadium 5 bei Zustand nach Aortenklappenersatz. Die behandelnden Ärzte wurden vom ärztlichen Dienst nicht angeschrieben. Im wesentlichen wurde nur ein Rehaentlassungsbericht des Gesundheitszentrums Bad Wimpfen berücksichtigt.
Das Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt Stuttgart, hat bei der schweren Nierenfunktionseinschränkung einen Grad der Behinderung von 100 festgestellt. Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist hierbei von einer starken Einschränkung der Leistungsfähigkeit bei einer starken Störung des Allgemeinbefinden auszugehen.
Heute habe ich nach Akteneinsichtnahme die Widerspruchsbegründung erstellt. Die multiplen Erkrankungen (schwere Niereninsuffizienz Stadium V und reduzierte kardiale und körperliche Belastbarkeit) sind zu berücksichtigen sowie die behandelnde Ärzte anzuschreiben.
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