Ich habe folgende Punkte geprüft:
- Erziehungsrente für die Mandantin
- Halbwaisenrente für den Sohn
- Versorgungsausgleich
Dies war der Fall. Der damalige Anwalt meiner Mandantin hat es versäumt einen Antrag auf Versorgungsausgleich beim Familiengericht einzureichen. Durch den Tod des geschiedenen Ehemannes ist wohl nun kein Versorgungsausgleich mehr möglich.
Ich habe die Mandantin wieder zu dem empfehlenden Anwalt gesandt, mit der Bitte um Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen den früheren Rechtsanwalt.
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