Freitag, 5. April 2013

Säumniszuschläge bei DRV aufgehoben im Widerspruchsverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat einem Mandanten eine Betragsforderung in Höhe von circa 20.000,00 €, davon 5.000,00 € Säumniszuschläge bezüglich Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger erhoben.

Ein Stundungsantrag bei monatlicher Ratenzahlung von 400,00 € wurde von der Deutschen Rentenversicherung akzeptiert.

Der Bescheid bezüglich der Beitragsforderung wurde wegen Widerspruch bezüglich der Säumniszuschläge von 5.000,00 € aufgehoben und ein neuer Bescheid mit einer niedrigeren Beitragsforderung von 15.000,00 € erlassen.

Insoweit wurde dank meiner Begründung dem Widerspruch bezüglich Aufhebung der Säumniszuschläge vollumfänglich entsprochen.

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