Sonntag, 8. Mai 2011

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten


Heute ist Muttertag. Neben Blumen und Aufmerksamkeiten für meine Frau möchte ich als Rentenberater alle Mütter sozialversicherungsrechtlich mit nachfolgenden Informationen beschenken:

  • Kindererziehungszeiten für 36 Kalendermonate für Geburt eines Kindes ab dem 01.01.1992. Für die Erziehung eines Kindes bis zum 36. Kalendermonat erhält eine Mutter oder der Vater Pflichtbeitragszeiten in Form von "Kindererziehungszeiten. 12 Monate Kindererziehungszeit sind momentan 27,20 € monatlich wert. Diese Zeiten sind über eine Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger über den Vordruck V 100 und V 800 (Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) zu beantragen. Der Antrag kann kostenfrei bei einer Ortsbehörde (Rentenamt) oder der Auskunfts-und Beratungsstelle eingereicht werden. Manche Mandanten bestehen darauf, das der Antrag bei mir kostenpflichtig eingereicht werden soll obwohl ich auf das kostenfreie Angebot hinweise. Die Kindererziehungszeiten können wahlweise der Mutter oder dem Vater zugerechnet werden. In Fällen, in der die Mutter einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze nachging und der Vater arbeitslos war und das Kind erzog, empfiehlt es sich, die Kindererziehungszeiten dem Vater zu übertragen. In diesen speziellen Fällen empfehle ich einen Rentenberater aufzusuchen, der die Auswirkungen der Kindererziehungszeit auf die Rente berät.
  • Daneben gibt es für die Erziehung eines Kindes noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Diese Zeiten wirken sich nicht direkt in Form von Entgeltpunkten auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind für die Wartezeit von 35 Jahren einer vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte oder Altersrente für behinderte Menschen wichtig. Die Berücksichtigungszeiten können für die Zukunft nur für die Mutter oder dem Vater oder wechselnd zugeordnet werden. Gerade bei Versicherungslücken sind Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung "Gold wert".
  • Nicht vergessen darf man die Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutterschutz bei der Kontenklärung.
  • Während der Kindererziehungszeiten lohnt sich ein Riestervertrag, da ja während der Kindererziehung Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung ins Versicherungskonto des Rentenversicherungsträgers fließen. Zu der Frage der Zulagen für das Kind und die Mutter (oder Vater) und der Wahl des optimalen Vertrages mit möglichst geringen Kosten (Provision) kann ein Rentenberater sie unabhängig von Versicherern beraten. Der Rentenberater darf keine Provisonen vom Versicherer annehmen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen