Dienstag, 3. Mai 2011

Rentenbescheid prüfen - 3.787,08 DM fehlte

Heute habe ich eine Mandantin über die Lohnsteuerhilfe bekommen. Die Mandantin wollte wissen ob sie ihre Rente wegen EM auf Zeit bis 65 + 1 in eine Altersrente umwandeln solle und ob sie dann mehr Rente erhält.

Interessant war, das die Mandantin vorher schon bei der
Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
in Stuttgart war, die diese Frage nicht beantworten konnte.

Ich habe meiner Mandantin empfohlen, keinen Umwandlungsantrag einzureichen, da sich nichts an der Rente ändern würde. Diese Antwort ist individuell auf diese Mandantin bezogen und kann sich bei einem anderen Mandanten anders darstellen.

Bei der Überprüfung des Versicherungsverlaufes habe ich eine Lücke von Juni 1967 bis Dezember 1967 entdeckt. Die Mandantin legte mir eine Aufrechnungsbescheinigung Nr. 1 der Arbeiterrentenversicherung vom 18.1.1968 vor. Vom 5.6.1967 bis 31.12.1967 wurde eine Entgelt in Höhe von 3.787,08 DM bescheinigt. Zudem waren die Entgelte während der Lehrzeit um die Hälfte niedriger.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird eine Neufeststellung der Rente durchführen. Aufgrund der nachgereichten Unterlagen wird es zu einer Erhöhung der Rente mit einer Nachzahlung von 4 Jahren kommen.

Fazit: Es lohnt sich seinen Rentenbescheid bei einem Rentenberater anhand der Sozialversicherungsnachweise und Aufrechnungsbescheinigungen prüfen zu lassen.

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