Montag, 16. Mai 2011

Wohngeld wenn EM-Rente nicht reicht


Heute habe ich eine Mandantin beraten, deren Rente wegen Erwerbsminderung nicht zur Bestreitung aller Ausgaben reichte. Ich habe ihr empfohlen die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes von 400,00 € neben einer vollen EM-Rente zu nutzen und einen Antrag auf Wohngeld einzureichen.

Parallel dazu habe ich ihr den Wohngeldrechner bei geldsparen.de zur Ausrechnung ihres Wohngeldes empfohlen.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter oder Eigentümer mit geringem Einkommen. Eigentümer einer Wohnung erhalten einen Lastenzuschuss, siehe § 3 Abs. 2 Wohngeldgesetz.

Eine Ablehnung wegen erheblichem Vermögen erfolgt nur bei erheblichem Vermögen von mehr als 60.000,00 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000,00 € für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.

Das Eigentum an dem Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, zählt nicht zum erheblichen Vermögen.

Bei der Sozialhilfe ist der Freibetrag für Vermögen sehr niedrig. Insoweit lohnt sich der Vergleich Sozialhilfe/Alo-Geld II und Wohngeld bzw. Grundsicherung bei einer Rente wegen EM auf Dauer.

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