Mittwoch, 21. September 2011

Parkinson-Syndrom und Schwerbehinderung unter Beachtung der nicht-motorischen Symptome

Laut den Versorgungs-medizinischen Grundsätzen in Ziffer 3.1.2, Seite 37 werden nur motorische Symptome beachtet:

Parkinson-Syndrom:

  • ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung = GdB 30-40
  • deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung = GdB 50-70
  • schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität = GdB 80-100
Laut Frau Dr. Hickl-Lücke, Ärztin für physikalische und rehabilitative Medizin/Sozialmedizin, in "Der medizinische Sachverständige", 5/2011 sind auch nicht motorische Symptome beim Parkinson-Syndrom zu beachten:
  1. Schlaf-Wach-Regulationsstörungen (Schlafstörungen)
  2. Psychische Störungen (Depression/Angststörung)
  3. Kognitive Störungen (dementielle Entwicklung)
  4. Riechstörungen
  5. Autonome Störungen: Speichelsekretion, Schluckstörung, Entleerungsstörung der Blase, Harninkontinenz
Die Gesamtheit der motorischen und nicht-motorischen Symptome mit den Auswirkungen auf den Alltag entsprechend den Vorgaben der Ziffer 3.1.1 ist zu berücksichtigen:

  • Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung = 30-40 v.H.
  • Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung = 50-60 v.H.
  • Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung = 70-100 v.H.
Hinweise auf weitere Links:

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