Freitag, 18. Februar 2011

Parkinson - Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Laut Wikipedia ist die Parkinson-Krankheit bzw. Morbus Parkinson eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung. Der Morbus Parkinson ist gekennzeichnet durch das vornehmliche Absterben von Nervenzellen in der Substantia nigra (einer Struktur im Mittelhirn) mit dem Botenstoff Dopamin. Der Mangel an Dopamin führt letztlich zu einer Verminderung der aktivierenden Wirkung der Basalganglien auf die Großhirnrinde.

Die Leitsymptome sind laut Wikipedia:

  • Muskelstarre,
  • verlangsamte Bewegungen, welche bis hin zu Bewegungslosigkeit führen kann,
  • Tremor (Muskelzittern) sowie
  • Haltungsinstabilität.

Der Morbus Parkinson tritt durchschnittlich ab dem 55. Lebensjahr auf, kann zu 20 % auch bei jüngeren Personen auftreten. Die Parkinson Erkrankung beginnt zu 70 % mit einem Tremor, der überwiegend in Ruhe auftritt.

Die Leistungsfähigkeit bei Parkinson kann im Erwerbsleben bei kognitiven und/oder emotionalen Störungen beeinträchtigt sein. Je nach Ausprägung kann es zu einer zeitlichen Reduzierung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommen.

Insoweit kann es zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit oder zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommen.

Zum negativen Leistungskatalog können
  • Umstellungsfähigkeit,
  • Flexibilität des Denkens und Handelns,
  • Umgang mit Kunden,
  • Tätigkeit am Telefon,
  • längeres Autofahren
  • Sprechstörungen mit leiser Sprache
zählen.

siehe Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, Ziffer 22.6, Seite 503 ff.

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