- ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung = GdB: 30 - 40
- deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung = GdB: 50 - 70
- schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität = GdB: 80 - 100
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Freitag, 18. Februar 2011
Parkinson - Grad der Behinderung (GdB) - VersMedV -
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