Bezieher einer Rente wegen EM auf Dauer bei gleichzeitigem Bezug einer Grundsicherung haben Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ).
Voraussetzung für eine Befreiung ist, das ein Befreiungsantrag bei der GEZ eingereicht wird.
Eine Befreiung wird nicht gewährt, wenn nur der Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung auf Dauer, Wohngeldbescheid oder Kontoauszüge eingereicht werden.
Eine Befreiung allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.
Weitere Informationen sieht man auf der Seite der GEZ unter Gebührenbefreiung.
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Montag, 11. April 2011
Sonntag, 10. April 2011
Rente wegen EM und Grundsicherung
Für arme Rentner wegen Erwerbsminderung und Regelaltersrente hat der Gesetzgeber einen Grundsicherungsanspruch geschaffen. Beim Rentner wegen Erwerbsminderung entsteht ein Anspruch nur bei einer Erwerbsminderungsrente auf Dauer.
Die Grundsicherung soll "verschämte Altersarmut" vermeiden helfen. Die Rentenversicherungsträger legen dem Rentenbescheid in geeigneten Fällen ein Antragsformular auf Grundsicherunng bei.
Nachstehend habe ich einen Link bei der Stadt Stuttgart bezüglich Antragsformular auf Grundsicherung gefunden.
Über eine Google Suche sind mehrere Grundsicherungsrechner zu finden. Auf der Homepage von www.brutto-netto-rechner.info gibt es einen kostenlosen Grundsicherungsrechner.
Die Grundsicherung soll "verschämte Altersarmut" vermeiden helfen. Die Rentenversicherungsträger legen dem Rentenbescheid in geeigneten Fällen ein Antragsformular auf Grundsicherunng bei.
Nachstehend habe ich einen Link bei der Stadt Stuttgart bezüglich Antragsformular auf Grundsicherung gefunden.
Über eine Google Suche sind mehrere Grundsicherungsrechner zu finden. Auf der Homepage von www.brutto-netto-rechner.info gibt es einen kostenlosen Grundsicherungsrechner.
Kostenlose Rentenberatung in Stuttgart
Kostenlose Rentenberatung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung bei den Auskunft- und Beratungsstellen. DieserBeratungsanspruch ergibt sich aus § 14 SGB I. Danach hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.
"Kostenlos" im eigentlich Sinn ist die Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen nicht. Betriebswirtschaftlich entstehen ihnen ähnliche Ausgaben wie Personalkosten, Mietkosten, Versicherungsausgaben, Marketingkosten etc. Jeder Versicherter der Deutschen Rentenversicherung übernimmt über den Rentenversicherungsbeitrag die Ausgaben für die Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen.
Der "kostenlose" Beratungsanspruch findet dort seine Grenzen, wo der Versicherte im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine kostenlose Beratung einfordern möchte. Die Deutsche Rentenversicherung ist in diesen Fällen nicht unabhängig. In Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung steht das Interesse des Einzelnen auf eine Rente das Interesse der Versichertengemeinschaft hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Beitragsstabilität gegenüber.
Statistisch werden 2/3 der Widersprüche und Klagen in Rentenfällen wegen EM abgelehnt.
Der Rentenberater bietet eine kostenpflichtige Rentenberatung an, die nicht durch Sozialversicherungsbeiträge subventioniert ist. Der Mandant kann beim Rentenberater eine unabhängige Rentenberatung erwarten. Beim Rentenberater ist der Mandant König und kein Bittsteller. Der Rentenberater ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und unterliegt der Schweigepflicht.
"Kostenlos" im eigentlich Sinn ist die Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen nicht. Betriebswirtschaftlich entstehen ihnen ähnliche Ausgaben wie Personalkosten, Mietkosten, Versicherungsausgaben, Marketingkosten etc. Jeder Versicherter der Deutschen Rentenversicherung übernimmt über den Rentenversicherungsbeitrag die Ausgaben für die Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen.
Der "kostenlose" Beratungsanspruch findet dort seine Grenzen, wo der Versicherte im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine kostenlose Beratung einfordern möchte. Die Deutsche Rentenversicherung ist in diesen Fällen nicht unabhängig. In Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung steht das Interesse des Einzelnen auf eine Rente das Interesse der Versichertengemeinschaft hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Beitragsstabilität gegenüber.
Statistisch werden 2/3 der Widersprüche und Klagen in Rentenfällen wegen EM abgelehnt.
Der Rentenberater bietet eine kostenpflichtige Rentenberatung an, die nicht durch Sozialversicherungsbeiträge subventioniert ist. Der Mandant kann beim Rentenberater eine unabhängige Rentenberatung erwarten. Beim Rentenberater ist der Mandant König und kein Bittsteller. Der Rentenberater ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und unterliegt der Schweigepflicht.
Krebs und EM-Rente
Häufig erhalten Mandanten bei der Diagnose Krebs nach Bestrahlung und Chemo eine Ablehnung der EM-Rente. An was kann das liegen? Zum einem an dem Befund des Onkologen, der eine Remisssion des Krebsgeschehens nach OP, Bestrahlung und Chemo bescheinigt.
Bei der Diagnose Krebs findet regelmässig eine medizinische Reha statt. Im Entlassungsbericht wird ebenfalls eine Remission mit einem vollschichtigen Leistungsvermögen bescheinigt.
Schade finde ich, das die Onkologen kaum auf die erforderliche onkologische Psychotherapie hinweisen. Bei dem Krankheitsbild Krebs sind stützende Gespräche eines Psychiaters sehr hilfreich, haben die Betroffene erhebliche Ängste vor einem Rezidiv bei einem erhöhten Krebsrisiko aufgrund Familienhintergrund mit Krebs.
Mein Kollege Diamantis erzählte mir letzte Woche von einem Mandanten mit mehrfachen Krebs Rezidiv, dem der Rentenantrag wegen Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung darf aber erst am Schluss der Behandlungsmöglichkeiten festgestellt werden. Eine ambulante oder stationäre Behandlung bzw. Reha hat immer Vorrang vor eine Rente wegen EM. Erst wenn die Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und das Krankheitsgeschehen chronifiziert ist, kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage.
Grundsätzlich wird eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bis drei Jahre geleistet. Bei Feststellung eines Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden darf der Betroffene bei einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung noch im Rahmen seines Hinzuverdienstes arbeiten.
Bei der Diagnose Krebs findet regelmässig eine medizinische Reha statt. Im Entlassungsbericht wird ebenfalls eine Remission mit einem vollschichtigen Leistungsvermögen bescheinigt.
Schade finde ich, das die Onkologen kaum auf die erforderliche onkologische Psychotherapie hinweisen. Bei dem Krankheitsbild Krebs sind stützende Gespräche eines Psychiaters sehr hilfreich, haben die Betroffene erhebliche Ängste vor einem Rezidiv bei einem erhöhten Krebsrisiko aufgrund Familienhintergrund mit Krebs.
Mein Kollege Diamantis erzählte mir letzte Woche von einem Mandanten mit mehrfachen Krebs Rezidiv, dem der Rentenantrag wegen Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung darf aber erst am Schluss der Behandlungsmöglichkeiten festgestellt werden. Eine ambulante oder stationäre Behandlung bzw. Reha hat immer Vorrang vor eine Rente wegen EM. Erst wenn die Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und das Krankheitsgeschehen chronifiziert ist, kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage.
Grundsätzlich wird eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bis drei Jahre geleistet. Bei Feststellung eines Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden darf der Betroffene bei einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung noch im Rahmen seines Hinzuverdienstes arbeiten.
Samstag, 9. April 2011
Schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung und EM-Rente
Gestern habe ich eine portugiesische Mandantin beraten. Ihre Tochter hat mich gegoogelt. Die Mandantin legte mir einen Rentenablehnungsbescheid und ablehnenden Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) vor. Ich prüfte den Sachverhalt auf Erfolgschancen. Folgender Sachverhalt ergibt sich:
Laut Widerspruchsbescheid soll eine mittelgradige linksventrikuläre Herzfunktionsstörung bei einem Ejektionsfraktionswert (EF = 35 %) vorliegen. Die Diagnostik einer mittelgradigen linksventrikulären Herzfunktionsstörung ist nicht korrekt. Bei einem EF-Wert von < 40 % liegt eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung vor.
Aus meiner Sicht ist die Pumpleistung des Herzens so niedrig, das kein vollschichtiges Leistungsvermögen vorliegt.
Zudem besteht laut den Angaben der Tochter ein erheblicher Leidensdruck mit Ängsten, Panikattacken, Schlafstörungen, starker Müdigkeit und lebensmüden Gedanken. Ich habe ihr dringend eine psychiatrische Mitbehandlung nahegelegt.
Nach Prüfung des Sachverhalts habe ich der Mandantin versprochen, sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart zu unterstützen.
Freitag, 8. April 2011
Rentenbescheid prüfen bezüglich FRG-Zeiten
Heute habe ich einen Rentenbescheid bezüglich den Beschäftigungszeiten in der ehemaligen UdSSR geprüft. Die Zeiten wurden nach dem Fremdrentengesetz (FRG) festgestellt. Die Entgelte werden über Tabellenwerte, die sich nach Wirtschaftsbereich, Beschäftigungsjahr und Qualifikationsgruppen richten, festgestellt.
Generell werden die Zeiten als glaubhaft gemachte Zeiten gekürzt um 1/6, soweit die Unterbrechungszeiten wie Urlaub, Krankheit, Bildungsurlaub, Schwangerschaft, Militär nicht durch eine Arbeitgeberbescheinigung belegt werden können. Hierfür muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen über die Unterbrechungszeiten geführt haben.
Die Beschäftigungszeit als Bäckermeisterin wird in Qualifikationsgruppe 3 (Meister) und nicht in Qualifikationsgruppe 4 festgestellt. Meine Mandantin war 8 Jahre als Buchhalterin beschäftigt. Nach Ablauf einer langjährigen Berufserfahrung kann schon nach 6 Jahren die Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) statt Qualifikationsgruppe 5 (ungelernt/angelernt) festgestellt werden.
Generell werden die Zeiten als glaubhaft gemachte Zeiten gekürzt um 1/6, soweit die Unterbrechungszeiten wie Urlaub, Krankheit, Bildungsurlaub, Schwangerschaft, Militär nicht durch eine Arbeitgeberbescheinigung belegt werden können. Hierfür muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen über die Unterbrechungszeiten geführt haben.
Die Beschäftigungszeit als Bäckermeisterin wird in Qualifikationsgruppe 3 (Meister) und nicht in Qualifikationsgruppe 4 festgestellt. Meine Mandantin war 8 Jahre als Buchhalterin beschäftigt. Nach Ablauf einer langjährigen Berufserfahrung kann schon nach 6 Jahren die Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) statt Qualifikationsgruppe 5 (ungelernt/angelernt) festgestellt werden.
Donnerstag, 7. April 2011
Eine Anlagestrategie mithilfe von ETFs aufzubauen, ist auch für Privatanleger möglich
Nachstehend möchte ich meine Leser auf ein Interview meines Kooperationspartners Herrn Lothar Eller, Vermögensberater mit Börse.ARD zu dem Thema "Anlagestrategie mit Hilfe von ETFs - auch für Privatanleger möglich" aufmerksam machen:
Zum Lesen des Interview klicken Sie bitte auf das Bild:
Zum Lesen des Interview klicken Sie bitte auf das Bild:
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