Bezieher einer Rente wegen EM auf Dauer bei gleichzeitigem Bezug einer Grundsicherung haben Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ).
Voraussetzung für eine Befreiung ist, das ein Befreiungsantrag bei der GEZ eingereicht wird.
Eine Befreiung wird nicht gewährt, wenn nur der Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung auf Dauer, Wohngeldbescheid oder Kontoauszüge eingereicht werden.
Eine Befreiung allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.
Weitere Informationen sieht man auf der Seite der GEZ unter Gebührenbefreiung.
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