Heute habe ich für eine Mandantin einen positiven Vergleich beim Sozialgericht Stuttgart bezüglich einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 v.H. abgeschlossen. Das Verfahren dauerte 2 1/2 Jahre wegen zwei 109-Gutachten und wegen Richterwechsel.
Das Versorgungsamt Stuttgart in Gestalt des Regierungs präsidiums hat vor der mündlichen Verhandlung eine Gesamt-Beurteilung abgegeben und einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 40 v.H. abgegeben. Die Klägerin habe vom stationären Therapieprogramm gut profitieren können und sei in gutem psychischen und physischen Zustand.
- Depression, Seelische Störung = Teil GdB 30
- Funktionsbehinderung des rechten Kniegelenks, Lymphstauung beider Beine, Fersensporn links = Teil GdB 20
- Bluthochdruck = Teil GdB 10
- Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Chronisches Schmerzsyndrom = Teil GdB 10
Der 109-Gutachter auf dem psychiatrischen Fachgebiet schlug einen Einzel-Wert von 40 v.H. bezüglich den psychischen Störungen vor. Der orthopädische 109-Gutachter hat bezüglich dem chronisch rezidivierenden degenerativem Lumbalsyndrom mit radikulärer Symptomatik L4/ L5, L5/S1 rechts und fortgeschrittenem HWS-Syndrom einen Einzel-GdB von 40 v.H. und für die Gonarthrose rechts betont einen Einzel-GdB von 30 v.H. sowie für das chronische Fußsyndrom, Fersensporn, Senk-Spreizfußbildung beiderseits einen Einzel-GdB von 10 v.H. vorgeschlagen.
Auf Initiative der Vorsitzenden Richterin kam ein Vergleich eines Gesamt-GdB von 50 v.H. seit Begutachtungsdatum beim Orthopäden am 16.10.2009 zustande. Hierbei wurde bezüglich dem chronisch rezidivierenden degenerativem Lumbalsyndrom ein Einzel-GdB von 20 v.H. angenommen (Erhöhung von 10 auf 20 v.H.). Der Gesamt-GdB 50 kam insoweit durch die Einzel-Werte 30 - 20 - 20 zustande.
Ohne Prozessbevollmächtigten wäre dieser Vergleich wohl nicht zustande gekommen. Insoweit lohnt es sich immer, auch wenn es Geld kostet, einen Rentenberater für das Klageverfahren zu haben.
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