Zu beachten ist, das Rechtsberatungskosten- und Prozesskosten im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung als Werbungskosten abziehbar sind, unabhängig ob die Kosten
- während des Rentenbezugs,
- bei der Beantragungg der Rentenleistung (Rente wegen EM) oder
- vor der Rentenantragstellung
Beispiel: Mandant zahlt einem Rentenberater ca. 2.500,00 € für die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Sozialgericht. Diese 2.500,00 € mindern als Werbungskosten die steuerpflichtigen Einnahmen. Insoweit kann die Steuerlast reduziert werden.
Der Rechnungsbeleg sollte bei dem Lohnsteuerjahresausgleich einbezogen werden. Ihr Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe beraten Sie entsprechend.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen