Samstag, 9. April 2011

Schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung und EM-Rente


Gestern habe ich eine portugiesische Mandantin beraten. Ihre Tochter hat mich gegoogelt. Die Mandantin legte mir einen Rentenablehnungsbescheid und ablehnenden Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) vor. Ich prüfte den Sachverhalt auf Erfolgschancen. Folgender Sachverhalt ergibt sich:

Laut Widerspruchsbescheid soll eine mittelgradige linksventrikuläre Herzfunktionsstörung bei einem Ejektionsfraktionswert (EF = 35 %) vorliegen. Die Diagnostik einer mittelgradigen linksventrikulären Herzfunktionsstörung ist nicht korrekt. Bei einem EF-Wert von < 40 % liegt eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung vor.

Aus meiner Sicht ist die Pumpleistung des Herzens so niedrig, das kein vollschichtiges Leistungsvermögen vorliegt.

Zudem besteht laut den Angaben der Tochter ein erheblicher Leidensdruck mit Ängsten, Panikattacken, Schlafstörungen, starker Müdigkeit und lebensmüden Gedanken. Ich habe ihr dringend eine psychiatrische Mitbehandlung nahegelegt.

Nach Prüfung des Sachverhalts habe ich der Mandantin versprochen, sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart zu unterstützen.

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