Der Rentenberater ist wie der Rechtsanwalt als Rechtsdienstleister
- behördlich registriert,
- unabhängig,
- darf keinen gegensätzlichen Interessen dienen (Interessengegensatz),
- für seine Tätigkeit in gleichem Umfang haftpflichtversichert,
- Organ der Rechtspflege
Die gleichzeitige Registrierung als Rentenberater und Versicherungsmakler ist rechtswidrig. Versicherungsmakler nehmen Abschlussprovisionen entgegen. Rentenberater dürfen nicht gleichzeitig Versicherungen vermitteln, da sie sonst nicht mehr unabhängig wären. Rentenberater erhalten ausschließlich vom Mandanten ihr Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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