Heute habe ich einen Rentenbescheid bezüglich den Beschäftigungszeiten in der ehemaligen UdSSR geprüft. Die Zeiten wurden nach dem Fremdrentengesetz (FRG) festgestellt. Die Entgelte werden über Tabellenwerte, die sich nach Wirtschaftsbereich, Beschäftigungsjahr und Qualifikationsgruppen richten, festgestellt.
Generell werden die Zeiten als glaubhaft gemachte Zeiten gekürzt um 1/6, soweit die Unterbrechungszeiten wie Urlaub, Krankheit, Bildungsurlaub, Schwangerschaft, Militär nicht durch eine Arbeitgeberbescheinigung belegt werden können. Hierfür muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen über die Unterbrechungszeiten geführt haben.
Die Beschäftigungszeit als Bäckermeisterin wird in Qualifikationsgruppe 3 (Meister) und nicht in Qualifikationsgruppe 4 festgestellt. Meine Mandantin war 8 Jahre als Buchhalterin beschäftigt. Nach Ablauf einer langjährigen Berufserfahrung kann schon nach 6 Jahren die Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) statt Qualifikationsgruppe 5 (ungelernt/angelernt) festgestellt werden.
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