Soweit Existenzgründer noch eine Familie zu versorgen haben, ist eine freiwillige Absicherung des Risikos einer Arbeitslosigkeit über eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit nach § 28a SGB III zu empfehlen.
Seit dem 01.01.2011 hat sich der Beitrag auf 76,65 € (West) pro Monat, entsprechend der monatlichen Bezugsgröße (West) erhöht (2.555,00 x 3 %) erhöht. Der Existenzgründer zahlt im ersten Jahr einen monatlichen Beitrag von 38,33 € (Hälfte der Bezugsgröße).
Für die Höhe des Arbeitslosengeld ist nicht das Einkommen, sondern die individuelle Qualifikationsgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB III als fiktives monatliches Einkommen maßgebend.
Hoch-/Fachhochschule (QG 1): 3.066 € (West)
Fachschule/Meister (QG 2): 2.554,80 € (West)
Abgeschlossener Ausbildungsberuf (QG 3): 2.043,90 € (West)
Keine Ausbildung (QG 4): 1.533,00 € (West)
Das Arbeitslosengeld würde bei Annahme Steuerklasse III, ein Kind wie folgt betragen:
- Hochschul-/Fachhochschule: 1.426,50 €,
- Fachschule/Meister: 1.243,50 €,
- Abgeschlossene Ausbildung: 1.038,90 €
- Keine Ausbildung: 800,40 €
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Existenzgründung eingereicht werden.
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