- ihre Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder herstellenn, erhalten oder verbessern können;
- während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig (Art. 6 ATSG) gewesen sind; und
- nach Ablauf dieses Jahrres zu mindestens 40 Prozent invalid (Art. 8 ATSG) sind.
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Montag, 18. Juli 2011
Anspruch auf eine Invalidenversicherung der Schweiz
Nach Art. 28 des Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) haben Versicherte Anspruch auf eine Rente, die
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