Freitag, 1. Juli 2011

Dauer Arbeitslosengeld

Die Dauer des Arbeitslosengeldes richtet sich gemäß § 127 SGB III nach Alter des Arbeitslosen und wie lange der versicherungspflichtige Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war. Ab 12 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung entsteht ein Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld. Ab Vollendung des 58. Lebensjahres und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von 48 Kalendermonaten entsteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Tipp: Soweit der Arbeitslose 57 und 11 Monate alt ist, empfiehlt es sich den Antrag auf Arbeitslosengeld erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres einzureichen, um statt 18 Monate Arbeitslosengeld einen Anspruch von 24 Monate Arbeitslosengeld zu erhalten.

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld werden Beiträge in Höhe von 80 % des letzten Entgeltes dem Rentenversicherungsträger gemeldet. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld kann die vorgezogene Altersrente hinausgeschoben werden und Rentenabschläge reduziert werden.

Lassen Sie sich von einem Rentenberater die optimale Rentenhöhe ermitteln.

Dauer des Versicherungspflicht- verhältnisses von mindestensund nach Vollendung des … LebensjahresAnspruchsdauer in
...Monaten... Kalendertagen
... Monaten... Kalendertagen
12360
6180
16480
8240
20600
10300
24720
12360
3090050.15450
36108055.18540
48144058.24720
br

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