Freitag, 3. Dezember 2010

Erwerbsminderungsrente auf Zeit nach Weitergewährungsantrag

Ein IBM Mitarbeiter hat mich beauftragt für ihn den Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung R 120 auszufüllen und ihn in dem Weitergewährungsverfahren komplett zu begleiten. Es fand eine Begutachtung bei Dr. S. in Hechingen statt. Der Gutachter war kompetent. Auf Wunsch des Mandanten war ich bei der psychiatrischen Anamnese bei Dr. S. anwesend. Wichtig ist es das das Gespräch des Gutachters mit dem Probanten nicht gestört werden darf. Der Gutachter war mit meiner Anwesenheit einverstanden.
Heute kam das Anerkenntnis in Form eines Bescheides bezüglich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 02/2013. Anschließend Mandant angerufen und von der Weitergewährung informiert.

Tipp:

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sind hinsichtlich der betrieblichen Rentenanpassung der Firma IBM mehrere Urteile am 27.03.2010 ergangen. Revison wurde nicht zugelassen, siehe Kurzbeschreibung. Es empfiehlt sich für alle IBM-Rentner die betriebliche Rentenanpassung 07/2008 überprüfen zu lassen. Wenden Sie sich an einen Rentenberater.

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Witwenrente beantragen bei Rentenberater

Die Witwenrente alten Rechts bis 31.12.2001 mit Vertrauensschutz gilt für folgenden Personenkreis:

  1. Die Ehe wurde vor dem 01.01.2002 geschlossen und
  2. einer der Ehegatten ist vor dem 01.01.1962 geboren
Nach der Übergangsregelung des § 242 a SGB VI besteht ein Anspruch auf die große Witwen oder Witwerrente in folgenden Fällen:

  • mit Vollendung des 45. Lebensjahres, soweit der Versicherte bis zum 31.12.2011 verstorben ist (Altersgrenze 45 Jahren bleibt) oder
  • die Witwe vor dem 02.01.1962 geboren und berufsunfähig ist oder
  • die Witwe am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist und dies ununterbrochen bis heute ist
Die große Witwenrente nach neuem Recht gemäß § 46 SGB VI wird geleistet, soweit
  • die Witwe nicht wieder geheiratet hat,
  • die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (Ausnahme vorzeitige Wartezeiterfüllung),
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen,
  • das 47. Lebensjahr vollendet haben (siehe Übergangsrecht) oder
  • erwerbsgemindert sind
Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

Akute Leukämie und keine Schwerbehinderung

Heute war ein Mandant über die Seite des Bundesverbandes der Rentenberater mit dem Ziel einer Schwerbehinderung zu mir gekommen. Insoweit lohnt sich eine Mitgliedschaft für Rentenberater im Bundesverband der Rentenberater. Er legte mir einen Bescheid vom Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt in Stuttgart, vor mit einem Gesamt-GdB von 40 v.H.

Folgende Funktionsbeeinträchtigungen lagen dem Bescheid zugrunde:

  • Gebrauchseinschränkung beider Beine, bei degenerativen Gelenkveränderungen,
  • Hüftgelenksendoprothese links,
  • Erkrankung des lymphatischen Systems,
  • Bluthochdruck
Wegen künstlichem Hüftgelenk links (Hüft-Tep) schlagen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze einen Einzel-GdB von 30 v.H. vor.

Eine akute Leukämie müsste einen Einzel-GdB von 100 % geben. Nach 3 Jahren Heilungsbewährung immer noch 60 %.

Mein Mandant ist auf der Spenderliste für Stammzellenübertragung.

Ich werde morgen den Widerspruch zur Fristwahrung einreichen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Ich bin neugierig auf die Akteneinsicht.

Mein Mandant vollendet im Juli 2011 das 63. Lebensjahr. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren könnte er mit 63 ohne Rentenabschläge die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Was bedeutet die Ziffer F 45.4 in meinem Befundbericht?

Nachfolgend möchte ich auf häufige in meiner Praxis vorkommende ICD-10 Schlüssel im Bereich Somatoforme Störungen eingehen.

F 45 Somatoforme Störungen

  • F 45.0 Somatisierungsstörung,
  • F 45.2 Hypochondrische Störung,
  • F 45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung,
  • F 45.4 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung

Was bedeutet die Ziffer F 33.2 in meinen psychiatrischem Befundbericht?

Die Diagnose einer schweren Depression wird laut der neuen S3-Leitlinie "Unipolaren Depression" vom Dezember 2009 dann erstellt, wenn mindestens drei Hauptsymptome:
  • gedrückte depressive Stimmung,
  • Freudlosigkeit, Interessenverlust,
  • Antriebsmangel, erhöhte Ermüdbarkeit
mindestens zwei Wochen

und mindestens 4 Zusatzsymptome:

  • Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
  • Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  • Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit,
  • Negative und Pessimistische Zukunftsperspektiven,
  • Suizidgedanken/-handlungen,
  • Schlafstörungen,
  • Verminderter Appetit
vorliegen.

Eine rezidivierende depressive Episode unterschiedlichen Schweregrades liegt vor, wenn es neben der gegenwärtigen depressiven Episode in der Vorgeschichte wenigstens eine weitere gab.

Nachfolgend möchte ich auf häufige in meiner Praxis vorkommende ICD-10 Schlüssel im psychiatrischen Bereich eingehen.

  • F 30 Manische Episode,
  • F 30.1 Manie ohne psychotische Symptome,
  • F 30.2 Manie mit psychotischen Symptome,
  • F 31 Bipolare affektive Störung,
  • F 31.0 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode,
  • F 31.1 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 31.2 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 32.3 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode,
  • F 31.4 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 31.5 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 31.6 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig gemischte Episode,
  • F 31.7 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig remitiert,
  • F 31.8 Sonstige bipolare affektive Störungen,
  • F 32 Depressive Episode,
  • F 32.0 Leichte depressive Episode,
  • F 32.1 Mittelgradige depressive Episode,
  • F 32.2 Schwergradige depressive Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 32.8 Sonstige depressive Episoden,
  • F 33 Rezidivierende depressive Störungen,
  • F 33.0 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode,
  • F 33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode,
  • F 33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotische Symptome


Das Sozialgericht Heilbronn weist Klägerin auf die Rücknahme der Klage hin

Ich habe dieses Jahr ein Mandat übernommen, das zuvor vom VdK betreut wurde. Das Verfahren war bereits im Klageverfahren. Das Sozialgericht Heilbronn hat dem Prozessbevollmächtigten VdK geschrieben, das wegen dem psychiatrischen Gutachten des Herrn Dr. G. aus Plochingen die Klage zurückgenommen werden sollte. Es wurde auf das Antragsrecht nach § 109 SGG hingewiesen. Innerhalb einer Frist von vier Wochen sollte man sich äußern. Der VdK sandte meiner Mandantin eine Erklärung, ob sie die Klage zurücknehme oder welcher Gutachter bereit und in der Lage sei ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Der Mandantin fehlte diesbezüglich die persönliche Betreuung. Innerhalb der Frist reichte ich einen Antrag gemäß § 109 SGG bezüglich eines psychiatrischen Gutachtens ein.

Der Gutachter schreibt in seinem Gutachten, das die Klägerin angesichts der Einschränkungen nicht in der Lage sei, ihre bisherige Tätigkeit bei der Bahn in der Sachbearbeitung wie auch leichte bis mittelschwere Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes wenigstens drei Stunden täglich kontinuierlich an wenigstens 5 Werktagen je Woche verrichten zu können.

Laut dem Beck´schen Depressionsinventar liegt das Testergebnis mit einem Summenwert von 27 im Referenzbereich der Kontrollgruppe einer Major-Depression.

Der behandelnde Psychiater Dr. Reischle beschreibt eine schwere depressive Episode im prolongierten Zustand.

Dieser Leistungsbewertung entspricht auch der Entlassungsbericht der Psychosomatischen Klinik Neufahrland aus dem Jahr 2008 mit der Diagnose einer schweren Depression (F 33.2).

Meine Mandantin war Mitte 2010 stationär in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin in Ludwigsburg. Dort wurde eine mittelgradige depressive Episode diagnostiziert.

Die Streitsache ist zur mündlichen Verhandlung vorgemerkt. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Bürgerhospital diagnostiziert schwere depressive Episode bei bekannter schizoaffektiver Störung

Heute legte mir eine Mandantin eine Klinikeinweisung des Bürgerhospital Stuttgart, Klinik für Spezielle Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie vor. Laut den Diagnosen wird eine schwere depressive Episode bei bekannter schizoaffektiver Störung beschrieben. Sie berichtet über akustische Halluzinationen, Ängste und Verfolgungswahn.

Über diese Mandantin habe ich in einem früheren Blog schon berichtet, siehe "Trotz Bürgerhospital keine Rente".

Sie hat nun in der zweiten Dezemberwoche einen Termin bei Herrn Dr. Petrovic, Psychiater bezüglich ambulanter Anschlußbehandlung. Hilfsweise habe ich Sie auf die psychiatrische Institutsambulanz des Bürgerhospitals (PIA) hingewiesen.

Nun wartet die Mandantin noch auf die psychiatrische Begutachtung bei Dr. W. in Neu-Ulm.