Alle versicherungspflichtige Beschäftigten, die ab 2.1.1961 geboren sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit.
Die bis zum 31.12.2000 in § 43 SGB VI geltende Regelung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ist zum 1.1.2001 weggefallen. In einer Übergangsregelung wird in § 240 SGB VI der Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für die Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind geregelt. In 13 Jahren werden keine Rentenanträge mehr für eine teilweise Erwerbsminderung mehr für diese Personengruppe gestellt werden, da dann diese Personengruppe (1960 geboren) das 63. Lebensjahr erreicht und bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen von 12,6 % beziehen könnte.
Im Unterschied zur alten Regelung in § 43 SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung reduziert sich der Rentenartfaktor der teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit von 0,667 auf 0,5 Rente mit Rentenabschlägen von 10,8 %.
Zählen auch Sie zu diesem Personenkreis? Soweit Sie keine entsprechenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinkünfte haben ist ein Abschluss einer privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit in Erwägung zu ziehen. Sie versichern Ihr neu angeschafften PkW über eine Vollkasko - insoweit ist die Arbeitskraft gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ebenfalls abzusichern. Die private Rente wegen Berufsunfähigkeit zählt für mich neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die vorrangig vor allen anderen Versicherungen abzuschliessen sind.
Der Einwand das bei der Versicherung der Berufsunfähigkeit die eingezahlten Beiträge im Fall der Erreichung der Altersgrenze mit dem 67. Lebensjahr nicht erstattet werden, greift nicht, da die private Rente wegen Berufsunfähigkeit wie die Absicherung gegen Krankheit zu den Risikoversicherungen zählt.
In meiner Rentenberatungspraxis kann ich als Rentenberater mit Spezialisierung für Renten wegen Erwerbsminderung von zahlreichen Fällen von Burn-Out, Depression, Krebs und Schmerzkrankheiten berichten. Die weiblichen Versicherten haben durchschnittlich eine monatliche Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von ca. 700 € und männliche Versicherte eine monatliche Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von ca. 1000 €. Soweit die Versicherten keine abgezahlte Eigentumswohnung haben droht die Altersarmut. In manchen Fällen muss die Eigentumswohnung verkauft werden, da der Kapitaldienst (Tilgung und Zins) nicht mehr erbracht werden kann. Zu ca. 90 % hatten die Versicherten keine private Rente wegen Berufsunfähigkeit. Warum? Die Versicherten hielten diese für unnötig, da sie nicht von Berufsunfähigkeit ausgingen.
Viele Menschen meinen das die Versicherungsunternehmen eh nicht zahlen. Doch das hängt von den Versicherungsbedingungen und dem Unternehmensrating des Versicherungsunternehmens ab. Eine Versicherung mit schlechteren Versicherungsbedingungen muss insoweit auch häufiger einen Rentenanspruch wegen privater Rente wegen Berufsunfähigkeit ablehnen.
Soweit ein Rente wegen Berufsunfähigkeit vorliegt, ist diese häufig zu niedrig. Warum ist dies so? Viele Versicherungsvermittler verkauften eher Kapitallebensversicherungen verbunden mit einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BUZ) wegen der höheren Provision. Sinnvoll wäre eine Trennung von Sparvorgang und Absicherung Risiko, also ein Abschluss einer reinen Rente wegen Berufsunfähigkeit ohne Kombination mit einer privaten Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung.
Soweit die Verträge wegen Berufsunfähigkeit in jugendlichem Alter nach der Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen werden, sind diese recht preiswert und bezahlbar. Wichtig ist die Möglichkeit einer Nachversicherung nach Berufsausbildung, Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Eigentumswohnung. Ohne Gesundheitsprüfung kann die Rente wegen Berufsunfähigkeit bis zu einer bestimmten Höhe aufgestockt werden. Nur vergessen sollten Sie diese Termine nicht!
Als Rentenberater bin ich auch immer glücklich, wenn die Versicherungsbedingungen eine rückwirkende Zahlung auch bei verspäteter Meldung vorsehen. Ein Rentenverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung kann gut und gern drei Jahre dauern. Die Bedingung einer bis zu drei Jahre rückwirkende Zahlung ist für die Mandanten dann sehr hilfreich, da sie vorher oft nicht wissen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.
Soweit Sie unabhängige Beratung ohne Hausbesuch eines Versicherungsvermittlers wünschen, wenden Sie sich am besten an einen zugelassenen Versicherungsberater. Dieser darf keine Provision annehmen.
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