Mittwoch, 12. Mai 2010

Hinzuverdienst bei teilweiser Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Heute war ein Mandant bei mir mit Fragen bezüglich Berufsschutz, teilweiser Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Hinzuverdienst und Fragen zu Krankengeld.

Er war zuletzt Leiter eines Fachbereiches (leitender Angestellter) und verdiente zuletzt ca. 6.000 €.

Da er 53 Jahre alt war lag Berufsschutz für eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vor. Laut der vorgelegten Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung hat er Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 1.800 €. Bei Anwendung des Berufsschutzes würde er eine Bruttorente von 900 € bei Berufsunfähigkeit erhalten (Rentenartfaktor 0,5).

Sein Hinzuverdienst ermittelt sich nach § 96a Abs. 2 SGB VI nach dem 0,23fachen der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 2.520 €) vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre.

Mein Mandant hat schätzungsweise einen Hinzuverdienst von 3.477,60 € brutto erworben. Über einen Brutto-Netto-Rechner ermittelte ich das Nettoentgelt. Somit konnte er bei Durchsetzung einer Rente wegen teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit sowohl die Höhe seiner Rente wie auch sein maximal möglichen Arbeitsverdienst einkalkulieren.

Parallel dazu habe ich ihm die Höhe des Krankengeldes grob ermittelt und ihm das notwendige Prozedere dazu vermittelt.

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