Dienstag, 11. Mai 2010

Sachliche Prüfung eines Rentenbescheides

Heute war ein Mandant da, der einen Rentenbescheid mit einer Altersrente wegen Altersteilzeit mit Rentenbeginn 01.11.2009 mit 18 % Rentenabschlägen hatte.
Er konnte mir einen Bescheid des Versorgungsamtes Stuttgart aus dem Jahr 2002 mit einem GdB von 30 % vorlegen.
Es lagen Funktionsstörungen der Wirbelsäule, Gonarthrose (Kniearthrose), Coxarthrose (Hüftarthrose), Schwerhörigkeit, Depression vor.
Anzunehmen ist, das sich die Funktionsstörungen im Lauf der Jahre verschlimmern. Soweit vor Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von 50 v.H. durch einen Verschlechterungsantrag festgestellt wird, kann mein Mandant eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Rentenbeginn 1.11.2009 mit Rentenabschlägen von 10,8 % erhalten. Die Wartezeit von 420 Monaten ist seinen Angaben nach erfüllt.
Er wird mir von den behandelnden Ärzten Befundberichte der Jahre 2003 bis 2009 vorlegen. Nach Vorlage der Befunde der Jahre 2003 bis 2009 kann ich ihm die entgültige Einschätzung des GdB mitteilen.

Tipp:

Für Zeiten vor dem 01.01.1992 können unter Umständen die Entgeltpunkte auf mindestens 0,0625 erhöht werden, soweit 35 Jahre aus rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind. Unter Umständen kann durch die Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen dann eine Rentenerhöhung erfolgen. Hierbei kann u.U. die Rente erheblich gesteigert werden. Bei 3 zusätzlichen Entgeltpunkten wären es schon 81,60 € monatlich.

Es empfiehlt sich einen Termin bei einem Rentenberater zu vereinbaren, der diesen Sachverhalt prüft.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen