Samstag, 8. Mai 2010

Sozialverträgliche Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen

Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand eines Unternehmens möchte Personalkosten reduzieren. Es wird daran gedacht, die Mitarbeiter anzusprechen, die demnächst frühestmöglichst in Rente gehen können. Dies ist die Aufgabe des Personalleiters bzw. des Personalreferenten. Diese Aufgabe ist nicht immer leicht, da die Mitarbeiter wegen der Rentenhöhe bzw. wegen den hohen Rentenabschlägen nicht vorzeitig in Rente gehen möchten.

In vielen Branchen müssen wegen der Weltwirtschaftskrise Ausgaben reduziert werden. Im Großraum Stuttgart vor allem die Autoindustrie, Fahrzeugindustrie, deren Zulieferer, Maschinenbau, Presse und Verlagswesen, öffentliche Verwaltung und Kliniken.

Bei dieser Aufgabenstellung sind dem Personalleiter gerichtlich zugelassene Rentenberater behilflich.

Rentenberater beraten Ihre Mitarbeiter zum Thema des frühestmöglichen Rentenbeginn und teilen ihnen mit wie hoch die Rente bei Hochberechnung weiterer Beiträge zum 63. Lebensjahr und zum 65. Lebensjahr ist und mit welchen Rentenabschlägen zu rechnen ist.

Hilfreich in diesem Zusammenhang ist die Durchsetzung einer Schwerbehinderung. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung können die Mitarbeiter bereits mit dem 63. Lebensjahr (bis Jahr 1951) unter Umständen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge beantragen.

Voraussetzung ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich.

Rentenberater beraten Ihre Mitarbeiter hinsichtlich den Chancen für eine Schwerbehinderung und helfen bei der Antragstellung und bei Ablehnung bei der Durchsetzung der Schwerbehinderung über Widerspruch und Klage.

Haben Ihre Mitarbeiter lange Krankheitszeiten über mehrere Jahre? Dann wäre an eine Rente wegen Erwerbsminderung zu denken. Rentenberater prüfen die Chancen, helfen bei der Rentenantragstellung bei Erwerbsminderung. Bei Ablehnung des Rentenantrages reichen die Rentenberater Widerspruch oder Klage ein. Im Klageverfahren dürfen Rentenberater wie ein Rechtsanwalt schriftlich und mündlich tätig werden.

Durch die hohe Spezialisierung der Rentenberater im Sozialversicherungsrecht und hoher Fallzahlen sind die Chancen für die sozialverträgliche Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse älterer Mitarbeiter über eine Rente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente für schwerbehinderte Menschen hoch.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen