Donnerstag, 12. August 2010

Umschulung als Technischer Produktdesigner - Berufliche Teilhabe

Heute habe ich einen Mandanten beraten, der am 22.04.2007 einen Freizeitunfall erlitten hat. Er ist gelernter Restaurantfachmann und konnte nach seinem Unfall diesen Beruf nicht mehr ausüben. Er hat bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See einen Antrag auf berufliche Teilhabe - Umschulung - als Technischer Produktdesigner eingereicht. Der zuständige Rehaberater riet ihm davon ab. Die Absolventen für den Beruf Technischer Produktdesigner sind zwischen 22 und 30. Der 48-jährige Mandant hat kaum Chancen für den Arbeitsmarkt zu dem Beruf Technischer Produktdesigner.

Beratungsergebnis war keinen Widerspruch zu der ablehnenden Entscheidung einzureichen. Ich wies ihn auf die Weiterbildungsmöglichkeit als Betriebswirt im Hotel- und Gaststättengewerbe hin. Hier kann er Branchenerfahrungen nachweisen.

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