Heute habe ich einen jungen Manager beraten mit Jahrgang 1982. Zunächst war klar, das kein Berufsschutz für eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit mehr möglich ist. Laut seinen Aussagen habe er bisher in der Schweiz und in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet. Er stellt sich vor in den nächsten 10 Jahren ebenfalls im Ausland beschäftigt zu sein.
Ich habe ihn empfohlen möglichst Arbeitsverträge in der Europäischen Union abzuschliessen, ggfs. auch mit der Möglichkeit der Ausstrahlung, z.B. nach Indien. Innerhalb der Europäischen Union werden nach den Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72 EWG die Beitragszeiten der einzelnen Staaten für die Wartezeit von z.B. 35 Versicherungsjahren zusammengerechnet.
So kann er frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres bei Vorliegen einer Wartezeit von 35 Jahren (420 Monaten) die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
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