Freitag, 20. August 2010

Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt

Mein Mandant möchte eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge. Ich habe für ihn eine Schwerbehinderung von 70 v.H. durchgesetzt.

Er bezieht derzeit Alo-Geld II. Bei Vorlage der Rentenauskunft ergab sich das für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei einer notwendigen Wartezeit von 420 Monaten (35 Jahre) noch 34 Monate fehlen.

Soweit er bis Oktober 2011 Alo-Geld II bezieht wären die 420 Monaten erreicht und er könnte dann ab 1.11.2011 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge beziehen.

Er wird im Sommer in unsere Rentenberatungskanzlei bezüglich dem Rentenantrages kommen

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