Gestern hatte ich eine Familie sozialversicherungsrechtlich beraten. Ein Familienvater hat einen Beratungstermin bei mir wegen Erörterung seiner Chancen für die Durchsetzung einer Schwerbehinderten-eigenschaft gehabt.
Daneben habe ich seine Ehefrau bezüglich Anwartschaftsaufrechterhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung durch Aufzahlung von Beiträgen ihrer geringfügigen Beschäftigung beraten. Durch die Aufzahlung der Beiträge verzichtet sie auf die Versicherungsfreiheit und erlangt dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Dadurch hat sie die Möglichkeit eine medizinische Rehamaßnahme durch den Rentenversicherungsträger zu erhalten.
Die Tochter habe ich auf Umsetzung der Kontenklärung hingewiesen. Sie wird ihre Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr dem Rentenversicherungsträger melden.
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