Vollzeitbeschäftigte Lehrer in Baden-Württemberg haben bei Vorliegen einer Schwerbehinderung die Möglichkeit ihr Stundendeputat um 2 Wochenarbeitsstunden zu reduzieren.
Bei einem Grad der Behinderung von 70 v.H. kann ein Lehrer sein Stundendeputat um drei Wochenarbeitsstunden reduzieren.
Bei einem halben Lehrauftrag reduziert sich auf Antrag das Lehrdeputat bei einer Schwerbehinderung von 50 v.H. um 1 Wochenstunde.
Die Schwerbehinderung ist durch einen Schwerbehinderungsausweis nachzuweisen.
In besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag des schwerbehinderten Lehrers beim Oberschulamt eine befristetete zusätzliche Ermäßigung gewährt werden.
Die zusätzliche Ermäßigung darf 2 Wochenstunden nicht übersteigen.
Dem Antrag ist ein fachärztliches Gutachten beizufügen. Soweit erforderlich, ist vor einer Entscheidung ein amtsärztliches Gutachten einzuholen.
Sprechen Sie einen Rentenberater hinsichtlich Verringerung der wöchentlichen Deputatstunden an. Er prüft Ihre Chancen für das Vorliegen einer Schwerbehinderung.
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