Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Donnerstag, 2. Juni 2011
Hinzuverdienstfalle Photovoltaikanlage
Umweltbewusste Frührentner entscheiden sich immer häufiger eine Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) zur Erzeugung und Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz auf dem Dach ihres Hauses zu installieren. Für den erzeugten Strom erhalten sie eine Einspeisungsvergütung.
Soweit die Vergütungen als Einkünfte aus Gewerbe zu versteuern sind, gilt es für die Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder vollen EM-Rente aufzupassen.
Für eine vorgezogene Altersrente und für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 400,00 € im Monat.
Soweit bereits eine geringfügige Beschäftigung von 400,00 € monatlich ausgeübt wird, können zusätzliche Einkünfte aus einem Gewerbe, wie das Betreiben einer Photovoltaikanlage eine Reduzierung der Rente auslösen. Der Rentner erhält dann nur noch eine 2/3 Teilrente.
Vor Kauf einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom gilt es vorher sich bei einem Steuerberater und bei einem Rentenberater bezüglich der Hinzuverdienstproblematik beraten zu lassen.
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