Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bietet als besonderen Service ein Berechnungsprogramm, mit dem Sie Ihren bisher erreichten oder Ihren zukünftigen Ruhegehaltssatz berechnen können.
Das Berechnungsprogramm basiert auf dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht (BeamtVG i.d.F. 31.08.2006). Nicht berücksichtigt ist das mit dem Dienstrechtsreformgesetz (DRG) neu geschaffene Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW).
Schriftliche Auskünfte über Ihre Versorgungsanwartschaft erteilt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg erst, wenn der Ruhestand innerhalb eines Jahres bevorsteht.
Rentenberater mit einer Registrierung für Beamtenversorgungsrecht erteilen Ihnen gerne weiteren Rat, wenn Ihnen das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg nicht weiterhelfen kann.
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