Gestern hatte ich eine 62-jährige Lehrerin im Beamtenverhältnis beraten. Sie war seit Dezember 2012 krank geschrieben (dienstunfähig). Sie hat sich beim Dienstherrn bereits erkundigt bezüglich Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. In der Erstberatung habe ich die Möglichkeiten einer Schwerbehinderung zur Vermeidung von Abschlägen in der Pension geprüft.
Bei Beamte gilt das Lohnfortzahlungsgesetz mit einer Begrenzung des Lohnes für 6 Wochen nicht. Bei vorübergehender Dienstunfähigkeit werden die Dienstbezüge des Beamten in voller Höhe weitergezahlt.
Insoweit habe ich empfohlen zunächst zunächst die medizinische Behandlung abzuwarten, bevor ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gestellt wird, da ansonsten Abschläge drohen.
Erst wenn der Beamte auf Lebenszeit auf Dauer dienstunfähig wäre ist er in den Ruhestand zu versetzen.
Ebenso kann als dienstunfähig angesehen werden, wer aufgrund einer
Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst
mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit
binnen weiterer sechs Monate wieder hergestellt werden kann, siehe Seite „Dienstunfähigkeit“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Januar 2013, 13:12 UTC.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen