- Geschäftsführende(r) Gesellschafter(in) mit Gesellschaftsanteil von weniger als 50 v.H.
- Vorstände von Aktiengesellschaften
- Mitarbeitende Familienangehörige wie Sohn, Tochter, Ehefrau
- Mitarbeitende Gesellschafter
- Geschäftsführer Familien GmbH
- Versicherungsvermittler nach § 92 HGB
- Selbständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB ff.
- Freie Berufe, Freie Mitarbeiter
- Pharmaberater
- Franchisenehmer
- Selbständiger Künstler oder Musiker
- Übungsleiter
- Fahrlehrer
- Selbständiger Ableser
- Frachtführer, Unterfrachtführer
- Kurier-, Express- und Packetdienstfahrer
- Messehostessen
- Propagandisten
- Telefonvermittler
- Telearbeit
- Dozenten, Lehrbeauftragte
Warum ist ein SV-Check wichtig ?:
A. Annahme von Versicherungspflicht
- bei Antrag auf Arbeitslosengeld,
- bei Rente wegen Erwerbsminderung,
- bei vorgezogener Altersrente (Altersrente für Frauen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit)
- bei Krankengeldanspruch,
- bei Antrag auf Reha
B. Annahme von Selbständigkeit
- Arbeitgeber trägt den für den nicht verjährten Zeitraum den gesamten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, soweit Versicherungspflicht im Rahmen des SV-Statusverfahren festgestellt wird,
- Haftung des Geschäftsführers für nicht rechtzeitig entrichtete Sozialversicherungsbeiträge,
- Haftung des Steuerberaters für nicht rechtzeitig entrichtete Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmer hat Anspruch auf Rehaleistung oder Rente wegen Erwerbsminderung bei Feststellung von Versicherungspflicht
SV-Verfahren werden entsprechend der Rechtssprechung des LSG Baden-Württemberg über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Gegenstandswert in Höhe von 18.000,00 € abgerechnet.
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