Voraussetzungen für vorzeitigen Ruhestand:
- Vollendung des 63. Lebensjahres oder
- schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50 sind und das 62. Lebensjahr vollendet haben.
Für Jahrgänge ab 01.01.1952 findet bei schwerbehinderten Landesbeamte in Baden-Württemberg eine stufenweise Anhebung der frühestmöglichen Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr statt.
1952: 60 + 1 1958: 60 + 7 1964: 61 + 2
1953: 60 + 2 1959: 60 + 8 1965: 61 + 4
1954: 60 + 3 1960: 60 + 9 1966: 61 + 6
1955: 60 + 4 1961: 60 + 10 1967: 61 + 8
1956: 60 + 5 1962: 60 + 11 1968: 61 + 10
1957: 60 + 6 1963: 61 1969: 62
Der Versorgungsabschlag vermindert das Ruhegehalt für die Gesamtdauer der Ruhegehaltszahlung.
Lehrer treten regelmäßig mit Ende des Schuljahres in den Ruhestand.
Tipp: Es lohnt sich bei einem Rentenberater mit erweiterter Registrierung für das Beamtenversorgungsrecht prüfen zu lassen, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder ob ein Erhöhungsantrag beim Landratsamt eingereicht werden könnte.
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