Ich habe der Mandantin empfohlen, die Abtretungserklärung nicht zu unterzeichnen.
Warum nicht? Gemäß § 31 FRG ruht die deutsche Rente mit FRG Zeiten aus Rumänien in dem Umfang der rumänischen Rente. Die AOK würde Ihren Erstattungsanspruch bezüglich den rumänischen Zeiten doppelt beanspruchen.
Rechtsgrundlage: § 31 FRG
(1) Wird dem Berechtigten von einem Träger der Sozialversicherung oder einer anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die nach Bundesrecht anzurechnenden Zeiten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder an Stelle einer solchen eine andere Leistung gewährt, so ruht die Rente in Höhe des in Euro umgerechneten Betrags, der als Leistung des Trägers der Sozialversicherung oder der anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgezahlt wird. Auf Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung findet Satz 1 keine Anwendung.
(2) Der Berechtigte hat dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen unverzüglich anzuzeigen, wenn ihm eine der in Absatz 1 genannten Stellen eine Rente oder eine andere Leistung gewährt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen