- Antrag auf teilweise oder volle Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse einreichen, siehe meinen Beitrag vom 9.10.2010 "Teilweise oder volle Befreiung von der Zuzahlung".
- Zuzahlungsbefreite Arzneimittel verschreiben lassen
- Rabatte über Internetapotheker von bis zu 40 % in Anspruch nehmen.
Wie funktiert das mit den zulassungsbefreiten Arzneimitteln - wer sagt mir, welches Arzneimittel zuzahlungsfrei ist? Zunächst mal der behandelnde Arzt. Weiterhin die zuständige gesetzliche Krankenkasse. So hat die AOK eine Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamenten, die monatlich aktualisiert wird. Andere Kassen bieten ihren Mitgliedern ähnliche Hilfen an.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann durch Beschluss nach § 213 Abs. 2 Arzneimittel, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens um 30 vom Hundert niedriger als der jeweils gültige Festbetrag ist, der diesem Preis zugrunde liegt, von der Zuzahlung freistellen, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind.
Link zur AOK - Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
Häufig haben gesetzliche Krankenkassen mit Pharmaunternehmen Rabattverträge abgeschlossen. Für die AOK sind die Rabattverträge ein Erfolgsmodell. Im Jahr 2007 hat die AOK über die Rabattverträge 1 Milliarde eingespart, im Jahr 2011 liegen die Einsparungen bei 700.000 €. Dafür haben die Kunden der AOK keinen Zusatzbeitrag zahlen müssen.
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