Dienstag, 24. Januar 2012

Hinzuverdienstgrenzen für Fruehrentner 2012

Frührentner vor Erreichung der Regelaltersgrenze haben bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Da die Regelaltersgrenzen angehoben wurden, ist nicht mehr automatisch vom 65. Lebensjahr auszugehen.

Die Regelaltersgrenzen werden nach Geburtsjahrgänge wie folgt angehoben:
  • 1950 = 65 + 4
  • 1951 = 65 + 5
  • 01/1952 = 65 + 6 Monate
  • 02/1952 = 65 + 7 Monate
  • 03/1952 = 65 + 8 Monate
  • 04/1952 = 65 + 9 Monate
  • 05/1952 = 65 + 10 Monate
  • 06/12/1952 = 65 + 11 Monate
  • 1953 = 65 + 7 Monate
  • 1954 = 65 + 8 Monate
  • 1955 = 65 + 9 Monate
  • 1956 = 65 + 10 Monate
  • 1957 = 65 + 11 Monate
  • 1958 = 66 Jahre
  • 1959 = 66 + 2 Monate
  • 1960 = 66 + 4 Monate
  • 1961 = 66 + 6 Monate
  • 1962 = 66 + 8 Monate
  • 1963 = 66 + 10 Monate
  • 1964 = 67 Jahre
Der Frührentner hat bis seiner Regelaltersgrenze einen Hinzuverdienst in Höhe von 400,00 € bei einer Vollrente einzuhalten. Zweimal im Jahr dürfen die Hinzuverdienstgrenzen um das Doppelte überschritten werden, ohne das die Rente gemindert wird.

Daneben gibt es höhere individuelle Hinzuverdienstgrenzen für eine 2/3 Frührente, 1/2 Frührente, 1/3 Frührente. Maßgebend für die Höhe der individuelle Hinzuverdienstgrenze sind die Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, mindestens jedoch 1,5 Entgeltpunkte.

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen für eine Frührente vor der Regelaltersgrenze in den alten Bundesländern betragen wie folgt:

Teilrente von 2/3 = 511,88 €
Teilrente von 1/2 = 748,13 €
Teilrente von 1/3 = 984,38 €

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen für eine Frührente vor der Regelaltersgrenze in den neuen Bundesländern betragen wie folgt:

Teilrente von 2/3 = 454,11 €
Teilrente von 1/2 = 663,70 €
Teilrente von 1/3 = 873,29 €

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