Sonntag, 22. Januar 2012

Vertrauensschutz Altersrente für langjährig Versicherte

Für Versicherte, die

  1. vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder
  2. Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben

wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben.

Damit dies der Rentenversicherungsträger bei Erteilung eines Rentenbescheids erfährt, ist es notwendig das Formular R 240 unter Ziffer 3.1 richtig auszufüllen.

Ansonsten wäre der Rentenbescheid fehlerhaft, da höhere Rentenabschläge als 7,2 % festgestellt werden.

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