- vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder
- Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben
wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben.
Damit dies der Rentenversicherungsträger bei Erteilung eines Rentenbescheids erfährt, ist es notwendig das Formular R 240 unter Ziffer 3.1 richtig auszufüllen.
Ansonsten wäre der Rentenbescheid fehlerhaft, da höhere Rentenabschläge als 7,2 % festgestellt werden.
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