- vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder
- Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben
werden die Altersgrenzen nicht angehoben. Für diese Personengruppe verbleibt es bei der Altersgrenze 60 und 63.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen